14.12.2018 - Comments

Say on pay - Why the bill is not a toothless paper tiger

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Some shareholders had hoped that they would in future be able to make a legally binding vote on how the company's management is remunerated. After all, he is the owner, it is his capital. However, the current draft law stipulates that shareholders may only continue to vote in a recommendatory manner. This commentary describes why this is the better way.

This comment is available in German only.

* „Die Abnicker – DAX-Hauptversammlungen unter der Lupe“, abrufbar unter https://www.flossbachvonstorch-researchinstitute.com/de/studien/die-abnicker-hauptversammlungen-der-dax-konzerne-unter-der-lupe/

Nun hatten einige gehofft, der Gesetzgeber möge das Votum über das Vergütungssystem als bindendes Urteil ausgestalten. Dies hätte die Stellung der Aktionäre deutlicher aufgewertet. Doch hätte dies das Machtgefüge deutscher Aktiengesellschaften durcheinandergebracht, bei welchem dem Aufsichtsrat sowohl die Kontrolle als auch die Haftung zukommt. Zudem sind Aktionäre de jure nun einmal nicht dem langfristigen Unternehmensinteresse verpflichtet, sondern verfolgen unter Umständen eigene, kurzfristige Interessen, die, wie eingangs beschrieben, vielfältig sein können.

Zu guter Letzt ist es auch gar nicht vonnöten, vom empfehlenden Charakter des Votums abzurücken. Das System der „Checks-und-Balances“ zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümern funktioniert offenbar und abgesehen von prominenten Einzelfällen ist die Zufriedenheit der Eigentümer mit den Vergütungssystemen im Durchschnitt nach wie vor hoch.

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