27.10.2023 - Studien
„Man kann nicht gleichzeitig freie Einwanderung und einen Wohlfahrtsstaat haben“, lautet das berühmte Verdikt des großen Ökonomen Milton Friedman aus dem Jahr 1999.1 Im Sozialstaat muss Einwanderung staatlich geregelt und kontrolliert werden, weil sie ansonsten diesen finanziell ruiniert.
Eigentlich müsste das auch Nicht-Ökonomen klar sein. Dennoch hat die gelernte Physikerin und ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 2015 freie Einwanderung zugelassen. „Wir schaffen das“, sagte sie und meinte damit, wir könnten das von Friedman formulierte ökonomische Gesetz aufheben. Man kann ihr daraus keinen Vorwurf machen. Ihr politisches Geschäftsmodell bestand darin, dem „Volk, dem großen Lümmel“ (Heinrich Heine), immer das zu geben, was ihm gerade gefiel. Der deutsche Lümmel gefällt sich gerne als moralischer Weltmeister. Und 2015 schwelgte er eben in der Willkommenskultur.
Doch weder moralische Weltmeisterschaft noch politische Macht brechen das ökonomische Gesetz. Nach acht Jahren faktisch freier Einwanderung in den Sozialstaat hat der „große Lümmel“ genug. Er schafft es eben nicht, kann es gar nicht schaffen. Friedrich Merz, Merkels jüngster Nachfolger im Amt des CDU-Vorsitzenden, brachte es in der Sprache des „Lümmels“ auf den Punkt: „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen. Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“2 Recht hat der Mann, dachte wohl mancher – „klammheimlich“. Aber die Moralrepublik Deutschland erlitt einen hysterischen Anfall und zerredete erneut das ökonomische Gesetz. Statt um Unvereinbarkeit von Sozialstaat und offenen Grenzen ging es en détail um den Umfang zahnärztlicher Leistungen für Asylbewerber und den Andrang in den Wartezimmern.
Keine Frage, Deutschland ist ein Einwanderungsland. In den 10 Jahren bis Ende 2022 wanderten unterm Strich 6,1 Millionen Menschen zu.3 Das waren mehr als fünfmal so viele wie die 10 Jahre davor. Viele kamen aus den Staaten der Europäischen Union, um in Deutschland zu arbeiten. Damit kann man zufrieden sein. Aber ein erheblicher Teil nahm den Sozialstaat in Anspruch. Knapp ein Fünftel der Zuwanderer (rund zwei Millionen) kamen im Zeitraum 2014 bis 2021 als Anwärter auf Asyl ins Land.4 Ende 2022 lebten rund 3,1 Millionen sogenannter Schutzsuchender in Deutschland. Darunter befand sich eine Million Ukrainer, die als Kriegsflüchtlinge ins Land gekommen waren. Unter den übrigen „Schutzsuchenden“ dominierten syrische (674.000), afghanische (286.000) und türkische (101.000) Staatsangehörige.5
Von Beginn des Jahres 2014 bis August 2023 wurden insgesamt 2,8 Millionen Asylanträge gestellt.6 Nach dem bisherigen Allzeithoch im Jahr 2016 ging die Zahl der Anträge zunächst bis zum Pandemiejahr 2020 zurück, stieg danach aber wieder kräftig an. Rechnet man die Zahl der Anträge von Januar bis August auf Jahresbasis hoch, dürfte das Jahr 2023 mit der dritthöchsten Zahl seit Beginn des Jahrhunderts abschließen.
Nicht alle erhalten Asyl, aber so gut wie alle bleiben. Sie bekommen staatliche Unterstützung, auch wenn nur rund die Hälfte der Asylanträge bewilligt werden. So war von den 401.570 registrierten Empfängern von Asylbewerberleistungen Ende 2021 nur 246.480 Personen der Aufenthalt gestattet.7 109.925 Personen waren „geduldete“ oder „vollziehbare“ Ausreisepflichtige. Der Rest war in laufenden Verfahren nach dem ersten oder mehreren Anträgen oder gehörte zur Familie der Antragsteller. Nimmt man den Familienanhang dazu, kommt man Ende 2022 auf rund 219.000 geduldete und 36.000 ausreisepflichtige Personen.8 Letztes Jahr wurden gerade mal 12.945 erfolglose Antragsteller abgeschoben.9
Deutschland ist ein begehrtes Zielland für Asylbewerber. Nach Angaben der OECD kamen in den Jahren von 2008 bis 2021 2,4 Millionen Bewerber nach Deutschland. Das waren mehr als doppelt so viele, wie nach Frankreich einwanderten, und beinahe viermal so viele, wie Italien aufnahm.10 Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass die Hilfen für Asylzuwanderer in Deutschland zu den großzügigsten in der Welt gehören.
Alleinstehende erwachsene Antragssteller erhalten monatlich 410 Euro, davon mindestens 182 Euro als „Taschengeld“. Für eine vierköpfige Familie mit minderjährigen Kindern gibt es bis zu 1.466 Euro im Monat als Regelleistung (und mehr bei „Mehrbedarf“).11 Die Leistungen gehen weiter, auch wenn der Asylantrag abgelehnt wurde und der Bewerber ausreisepflichtig oder „geduldet“ ist. Hinzu kommen nach 18 Monaten Aufenthalt die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer Asyl erhalten hat, kann wie deutsche Staatsangehörige das höhere Bürgergeld bekommen. Gegenwärtig sind das 502 Euro für Alleinstehende. Die oben genannte Familie kann bis zu 1.742 Euro sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung bekommen. In den ärmeren Entwicklungsländern beträgt das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf monatlich rund 100 Euro.
Besonders krass ist der Unterschied der Asylleistungen zwischen Deutschland und Dänemark. Dort erhalten Asylbewerber 220 Euro im Monat zusätzlich zur Unterbringung im Flüchtlingsheim, jedoch nur, solange der Antrag läuft.12 Werden sie abgelehnt, gibt es kein Geld mehr, sondern nur noch drei Mahlzeiten am Tag im Asylbewerberheim. Wahrscheinlich schreckt das viele Asylbewerber ab. In den Jahren von 2008 bis 2021 lag die Zahl der Asylzuwanderer nach Dänemark insgesamt um 96,5 Prozent unter der Zahl der Zuwanderer nach Deutschland.
Einwanderung in den Sozialstaat kostet in dreifacher Hinsicht. Erstens wird die Infrastruktur stärker belastet, ohne dass die Nutzer zu ihrem Erhalt oder Ausbau beitragen. „Im Schnitt kommen jeden Tag etwa 250 Flüchtlinge in Berlin an“, sagte Mitte Oktober 2023 der Berliner Regierende Bürgermeister Kai Wegner.13 „Bis zum Ende des Jahres werden wir 2.500 Kinder haben, die wir beschulen müssen. Allein in Tegel wären das drei komplette Grundschulen. Die werden wir so schnell nicht bauen können.“ Die Überlastung der Schulen führt zu einem erschreckenden Verfall der Bildung. Laut IQB-Bildungstrend 2022 ist die Kompetenz von Neuntklässler zum Lesen deutscher Texte zwischen 2015 und 2022 um 22 Prozent gefallen.14 Die Kompetenz in Orthografie und im Zuhören fiel um 31 und 44 Prozent. In diesem Zeitraum ist die Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund um rund 9 Prozent auf 38 Prozent aller Neuntklässler gestiegen.
Und wer mit übervollen Bahnen und Bussen unterwegs ist, muss von den sich dort robust behauptenden Migranten schon mal einstecken (wie der Autor erfahren durfte).
Zweitens belastet der Anstieg der Sozialausgaben die öffentlichen Finanzen. So bezogen im Juni 2023 5,5 Millionen Menschen staatliche Grundsicherung für Arbeitssuchende, salopp Bürgergeld genannt.15 Davon waren 2,6 Millionen, also 47 Prozent, Ausländer. Gut ein Viertel der Empfänger kamen aus den primären Asylherkunftsländern sowie der Türkei, dem Westbalkan und sonstigen Drittstaaten. Das ist nicht billig. In diesem Jahr hat die Bundesregierung rund 44 Milliarden Euro für das Bürgergeld in den Haushalt eingestellt.16 Das sind mehr als 9 Prozent der Gesamtausgaben und über zwei Drittel der Investitionsausgaben, die dringend aufgestockt werden müssten.17
Und drittens kommen mit Asyleinwanderern illiberale Bestrebungen, Sicherheitsrisiken und politische Zwistigkeiten ins Land. Antisemitismus, Homophobie und Frauenfeindlichkeit sind unter den Zuwanderern der Asylherkunftsländer deutlich weiterverbreitet als in der Gesamtgesellschaft. Die Beispiele für politisch motivierte Straftaten und gegen westliche Werte gerichtete Aktionen reichen von islamistischen Anschlägen in den vergangenen Jahren über Straßenkämpfe zwischen verfeindeten Eritreern in Gießen und Stuttgart in diesem Jahr bis jüngst zu Freudenkundgebungen über den Terror der Hamas gegen Israel in deutschen Städten.
Während Bundeskanzler Olaf Schulz die Unterstützung Israels erneut zur deutschen Staatsräson erklärte, feierten muslimische Immigranten mit ausländischer, deutscher oder doppelter Staatsbürgerschaft die Massaker an jüdischen Kindern, Frauen und Männern bis ins hohe Alter, wie sie die Welt zuletzt in Nazideutschland erlebt hat. Die 2,3 Milliarden Euro, die der Bund allein im Jahr 2022 für die Integration ausgegeben hat, scheinen nicht verhindern zu können, dass viele Flüchtlinge und Asylbewerber die aus ihren archaischen und gewalttätigen Gesellschaften mitgebrachten Wertvorstellungen ungeniert ausleben.18 Um Asyl vor Verfolgung in diesen Gesellschaften, zu denen sie sich bekennen, kann es ihnen logischerweise nicht gehen.
Beim letzten Ansturm von Asylbewerbern in den Jahren 2015-2016 sahen manche die Sozialhilfen für Immigranten als Anschubfinanzierung zur Gewinnung produktiver Arbeitskräfte. Die Einwanderer würden die Hilfe später durch ihren Beitrag zur deutschen Wirtschafskraft mit Dividende zurückzahlen. Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckhardt frohlockte: „Wir kriegen jetzt plötzlich Menschen geschenkt.“ Inzwischen ist Ernüchterung eingekehrt.
Denn zum einen ist es schwieriger als gedacht, die Zuwanderer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zwar ist der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtzahl der Zuwanderer aus den Krisenländern von rund 15 Prozent im Jahr 2016 auf 42 Prozent im Sommer 2023 gestiegen. Doch liegt die Erwerbsquote dieser Gruppe immer noch deutlich unter der aller Ausländer (54 Prozent) und weit unter der für die gesamte Bevölkerung (70 Prozent).19 Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung haben gezeigt, dass die Erwerbsquote der Flüchtlinge auch sechs Jahre nach ihrer Ankunft nur wenig mehr als 50 Prozent beträgt.20
Zum anderen üben die beschäftigten Flüchtlinge zu einem erheblichen Teil Helfertätigkeiten aus. Im Dezember 2022 entfielen auf diesen Bereich 43 Prozent der Beschäftigten. Nur 11 Prozent arbeiteten als Spezialisten oder Experten. Folglich liegt das Einkommen der berufstätigen Flüchtlinge deutlich unter dem aller Berufstätigen. Auch sechs Jahre nach Zuzug beläuft sich der mittlere Bruttomonatsdienst von vollzeiterwerbstätigen Flüchtlingen auf 60 Prozent des mittleren Vollzeitverdiensts in der Gesamtbevölkerung.
Die geringeren Einkommen der Zuwanderer spiegeln deren geringere Produktivität wider. Das schlägt inzwischen auch auf die Gesamtwirtschaft durch. Seit Ende 2017 bis Mitte 2023 sind unterm Strich rund drei Millionen Menschen aus dem Ausland zugewandert (wobei deutlich mehr Ausländer zu- als deutsche Staatsangehörige abgewandert sind).21 In diesen sechseinhalb Jahren ist die Produktivität je Beschäftigten um 1,9 Prozent und das reale Bruttoinlandsprodukt pro Kopf um 0,8 Prozent gefallen.22 Die Zuzügler leisteten also pro Kopf weniger als die Einheimischen, so dass der Zuwachs an Menschen den Anstieg der Wirtschaftsleistung übersteigt.
Damit ging ein Teil des Anstiegs der Produktivität (um 14 Prozent) und des realen Bruttoinlandsprodukts pro Kopf (um 26 Prozent) in den Jahren 2000 bis 2017 wieder verloren. Setzt sich die Zuwanderung weniger produktiver Arbeitskräfte fort, sinkt die durchschnittliche Produktivität weiter. Auf jeden Einzelnen entfällt ein immer kleinerer Anteil am Wohlstand. Dem mit Fleiß und Können erzielten wirtschaftlichen Aufstieg der Nachkriegszeit folgt der durch Kompetenzverlust bedingte wirtschaftliche Abstieg.
Eigentlich müsste inzwischen klar geworden sein, dass „wir es nicht schaffen“. Die Konsequenz nach Friedman wäre, die Zuwanderung in den Sozialstaat strikt zu begrenzen, oder den Sozialstaat abzubauen. Für Moralisten gleicht das jedoch einer Wahl zwischen Pest und Cholera. Lieber wollen sie die „Fluchtursachen“ bekämpfen. Doch statt auf dem Königsweg aus der Bredouille zu wandeln, landen sie damit auf dem nächsten Holzweg.
Die ökonomische Migrationsforschung unterscheidet zwischen Anstößen zur Emigration („Push“) und Anziehungskräften zur Immigration („Pull“). Zu den Push-Faktoren gehören eine schlechte Regierungsführung (besonders in autokratischen Regimen), Korruption, kriegerische Konflikte, ökologische Auszehrung und Überbevölkerung. Pull-Faktoren sind höhere Einkommen in den Zielländern, bessere Verdienstmöglichkeiten für Fachkräfte, politische Stabilität und eine bessere soziale Versorgung.
Rudolph Matete hat die Ursachen der Migration aus Afrika in die Länder der Europäischen Union anhand von Daten für 53 afrikanische und 28 europäische Länder für die Zeit von 1996 bis 2017 am Flossbach von Storch Research Institute untersucht.23 Seine Analyse identifiziert eine Reihe von Treibern im Herkunfts- und Zielland, die Menschen zur Wanderung bewegen. Der „Push“ zur Auswanderung ist umso größer, je geringer das Rechtsstaatsprinzip im Heimatland verankert und je schlechter der Finanzsektor entwickelt ist. Staatliche Willkür und schlechte finanzielle Aussichten sind gute Gründe, das Land zu verlassen.
Hohe Inflation und Jugendarbeitslosigkeit sind zwar auch Gründe, das Heimatland zu verlassen, verringern aber die Möglichkeiten, den Wegzug zu finanzieren. Die Menschen wollen weg, können es aber nicht. Dagegen fördert in ärmeren Ländern ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf die Emigration, da die Reise dadurch erschwinglicher wird. Und da Menschen gerne dorthin gehen, wo schon ihresgleichen sind, ziehen Einwanderer andere nach.
Ein überragendes Motiv (und „Pull“-Faktor) für die Wanderung ist der Wunsch nach der Verbesserung der wirtschaftlichen Lebensumstände. Dafür nehmen Migranten erhebliche Gefahren und Kosten in Kauf, um die Entfernung zu reicheren Ländern zu überwinden. Matete zeigt, dass Finanzhilfen der Europäischen Union an arme Länder paradoxerweise die Emigration in die EU fördern. Sie tragen indirekt zur Finanzierung der Reisekosten bei. Den meisten Migranten geht es aber nicht nur um sich allein, sondern auch um ihre Angehörigen. Deshalb leisten Überweisungen der Flüchtlinge in den Zielländern an ihre zurückgebliebenen Familien ebenfalls Beihilfe zur Emigration. Sie verstärken den „Pull“-Effekt der Agglomeration von Zuwanderern.
Nach Zahlen der Weltbank überwiesen Zuwanderer in Deutschland im Zeitraum von 2010 bis 2022 rund 221 Milliarden US-Dollar in ihre Herkunftsländer.24 Dieser Betrag macht mehr als drei Viertel der Entwicklungshilfe des deutschen Staats in dieser Zeit aus. Angesichts dieses Geldzugangs haben die Herkunftsländer kein Interesse daran, ihre Staatsbürger an der Emigration zu hindern, oder abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen.
Wie so oft in der Forschung gibt es aber auch bei der Analyse der Anreize zur Migration unterschiedliche Einschätzungen.25 Wer jedoch die These vertritt, dass die Aussicht auf ein höheres Einkommen keine Auswirkung auf die Entscheidung zur Migration haben würde, muss erklären, warum Migranten erhebliche Ausgaben für Schlepper aufbringen, um ausgerechnet nach Deutschland zu kommen. Diese Ausgaben werden wie Investitionen in Erwartung einer Rendite getätigt. Je höher die Aussicht auf Versorgungsleistungen ist, desto höher ist die erwartete Rendite. Die Rendite auf die Migration nach Deutschland stellt die in beinahe allen anderen Ländern Europas zu erwartende Erträge auf die Investition in die Einschleusung in den Schatten.
Was folgt, wenn eine Gesellschaft mit ungezügelter Immigration überfordert ist, hat der frühere Grünen-Politiker Boris Palmer auf den Punkt gebracht: „Falls es nicht gelingt, die Zugangszahlen sehr deutlich zu verringern, muss man entweder den Flüchtlingen zumuten, künftig mit weniger günstigen Lebensbedingungen in Deutschland klarzukommen, … oder aber man muss der Bevölkerung zumuten, dass sie selbst mit deutlichen Leistungseinschränkungen in zentralen Bereichen klarkommen muss.“26 Am Ende dürfte es für beide Gruppen schlechter werden. Doch wird das die Verbesserung der Lebensbedingungen der Flüchtlinge im Vergleich zu ihren Herkunftsländern kaum schmälern.
Nach Hannah Ahrendt entstand aus entfesselter Migration nach dem ersten Weltkrieg der Nährboden für totalitäre Regime. „Der Begriff ‚Menschenrechte‘ selbst wurde für alle Beteiligten - Opfer, Verfolger und Zuschauer gleichermaßen - zum Beweis für hoffnungslosen Idealismus oder schwachsinnige Heuchelei“.27 Um die Flüchtlingsströme auszutrocknen, scheuten sich in der Zwischenkriegszeit auch Demokratien nicht, mit solchen Regimen zu kooperieren: „Wenn die Nazis eine Person in ein Konzentrationslager steckten und ihr die Flucht, beispielsweise nach Holland, gelang, steckten die Holländer sie in ein Internierungslager“.28
Schon Edward Gibbon hat in seinem historischen Monumentalwerk zum Verfall und Untergang des römischen Imperiums auf die zersetzende Kraft der Zuwanderung verwiesen. In seinem Fazit zum Untergang West-Roms notiert er, dass die germanischen Stämme auf der Flucht vor den Hunnen in das römische Reich eindrangen und das innerlich zerstrittene Imperium schließlich eroberten: „Die römische Welt wurde von einer Flut von Barbaren überschwemmt.“29 Gleichzeitig faulte es von innen her: „Die römische Regierung erschien ihren Feinden von Tag zu Tag weniger furchteinflößend, ihren Untertanen jedoch immer verhasster und bedrückender. Die Steuern wurden mit der öffentlichen Not vervielfacht, und die Ungerechtigkeit der Reichen verlagerte die ungleiche Last von ihnen auf das Volk, das sie um die Nachsicht betrogen, die manchmal sein Elend hätte lindern können.“30 Ersetzt man die „Reichen“ mit den „moralisierenden politischen Eliten“, erhält Gibbons Text eine beunruhigende Aktualität.
Gibbon fragte sich Ende des 18. Jahrhunderts, ob dem Europa seiner Zeit ein dem römischen Reich ähnliches Schicksal drohen könnte. „Die wilden Völker des Erdballs sind die gemeinsamen Feinde der zivilisierten Gesellschaft; und wir dürfen uns mit ängstlicher Neugier fragen, ob Europa noch immer von einer Wiederholung jener Unglücke bedroht ist, die einst die Wehrhaftigkeit und Institutionen Roms bedrückten.“31 Dagegen führte er an, dass Europa den „Barbaren“ technisch weit überlegen wäre. „Bevor sie erobern können, müssen sie aufhören, barbarisch zu sein“.32 Der Fortschritt in der Kriegstechnik ginge aber immer auch mit einem Fortschritt in der Zivilisation einher. Die „Barbaren“ würden sich letztlich in zivilisierte Völker wandeln, beruhigte Gibbon. Zweifellos ist Europa auch heute den Völkern in Afrika und Vorderasien, wo die meisten Asylbewerber herkommen, technisch überlegen. Doch darum geht es nicht mehr.
Nach den schlimmen Erfahrungen in der Zeit des Kolonialismus und den Kriegen in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts hat sich Europa moralische Verpflichtungen auferlegt, die eine gewaltsame Zurückweisung von unerwünschten Immigranten ausschließen. War „spätrömische Dekadenz“ ein wichtiger Grund für die Unterlegenheit Roms gegenüber den „barbarischen Völkern“, sind es heute diese Verpflichtungen, die Europa wie Gulliver fesseln und Unterlegenheit gegenüber den Zuwanderern schaffen. Seeuntaugliche Flüchtlingsboote und spektakuläre Elendsmärsche sind jetzt die Waffen zur Überwindung der Grenzen, die Menschen in den wirtschaftlich und technisch weniger entwickelten Nachbarvölkern gegen Europa einsetzen.
Es begann mit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“- wie der eigentliche Titel der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) lautet –war zunächst darauf beschränkt, hauptsächlich europäische Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen und sollte im Jahr 1953 auslaufen.33 Die Flüchtlingskonvention enthält im Kern drei Punkte. Zunächst die Definition eines Flüchtlings als Person, die sich in einem anderen Land „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ aufhält. Zweitens das Gebot zur rechtlichen und finanziellen Gleichbehandlung von Flüchtlingen mit der einheimischen Bevölkerung. Drittens das Gebot der Nicht-Zurückweisung in das Herkunftsland. Eine wesentliche Motivation für die Konvention war, zu verhindern, dass Flüchtlinge aus dem Sowjetimperium wieder dorthin überstellt wurden.
Die Konvention überlebte ihr ursprünglich gesetztes Verfallsdatum und wurde 1967 um ein Zusatzprotokoll erweitert. Dort wurde festgelegt, dass sie nun in allen Unterzeichnerstaaten zeitlich unbegrenzt gelten soll. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Protokoll 1969 bei.34 Doch wie viele andere hehre Vorhaben der Vereinten Nationen, erwies sich auch die erweiterte Flüchtlingskonvention als Papiertiger. Sogar die westlichen Demokratien missachteten die Konvention, wenn dies politisch opportun war. Da die Versprechen nicht einklagbar waren, konnten sie das problemlos tun.
Schon ein Jahr vor der Genfer Flüchtlingskonvention wurde vom Europarat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Zu den Menschrechten wurden unter anderem die Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Verbot von Folter, Sklaverei, Zwangsarbeit und Diskriminierung gezählt.35 Nach Ratifizierung durch die Mitglieder trat die Konvention 1953 auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Um ihre Einhaltung sicherzustellen, wurde im Jahr 1959 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingerichtet.36
Über viele Jahr existierten die Konventionen zu Flüchtlingen und Menschenrechten nebeneinanderher. Im Jahr 2012 wurden sie jedoch verbunden.37 Dem vorausgegangen war die Rückführung eines somalischen Flüchtlings im Jahr 2009 nach seiner Ankunft auf der italienischen Insel Lampedusa nach Libyen. Zufällig erhielten Menschenrechtsorganisation davon Kenntnis und verklagten den italienischen Staat beim EGMR. Im Frühjahr 2012 befanden die 21 Richter des Gerichtshofs, dass die Küstenwache in jener Nacht im Mai 2009 die Genfer Flüchtlingskonvention verletzt hatte, und verurteilten den italienischen Staat zum Schadenersatz für die verhinderten Flüchtlinge. Seit diesem Präzedenzurteil sind Rückweisungen an den europäischen Außengrenzen ohne Prüfung der Asylberechtigung illegal.
Eigentlich hätte das Urteil für Deutschland ohne Bedeutung sein sollen, da jeder Grenzübertritt auf dem Landweg aus einem sicheren Nachbarstaat erfolgt. In dem sogenannten Asylkompromiss zwischen Bundesregierung und Opposition im Jahr 1993 fand das Konzept des „sicheren Drittstaats“ als Artikel 16a Eingang in das Grundgesetz.38 Danach kann sich auf politisches Asyl nicht berufen, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Doch seit die Grenzkontrollen im „Schengenraum“ abgeschafft wurden, ist eine Zurückweisung an der Grenze kaum noch möglich. Gleichzeitig funktioniert die im „Dublin-Verfahren“ vorgesehen Rückführung nach Deutschland eingereister Asylbewerber an das für die Asylprüfung zuständige Nachbarland nicht, weil diese die Bewerber entweder nach Ankunft nicht registrieren oder die Rücknahme registrierter Bewerber sabotieren.39
Hier trifft ökonomisches Gesetz auf politische Machtlosigkeit. Da die Asylbewerberleistungen in Deutschland weit höher sind als an den EU-Ländern mit Außengrenzen, sind die ökonomischen Anreize sowohl für Asylbewerber als auch Erstaufnahmeländer groß, dass diese nach Deutschland kommen. Logisch wäre es, die Anreize zu verringern, indem die Asylbewerberleistungen in der EU vereinheitlicht werden. Dem steht jedoch ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Weg, dass es ein Menschenrecht auf ein „menschenwürdiges“ Existenzminimum gibt. Dessen Höhe wird in Deutschland weit großzügiger als in vielen anderen EU-Staaten bemessen, so dass eine Absenkung auf ein niedrigeres gemeinsames EU-Niveau rechtlich anscheinend nicht möglich ist. Da sich das Gericht in seinem Urteil auf ein im Grundgesetz als unveränderbar geltendes Grundrecht beruft, würde nicht einmal eine Grundgesetzänderung Abhilfe schaffen.40
Um die eigenen Rechtsfesseln abzustreifen, bezahlen EU-Länder skrupellose Machthaber in Anrainerstaaten, damit diese Migranten gewaltsam von der Reise nach Europa abhalten. Auf Betreiben der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel schloss die EU im März 2016 ein Abkommen mit der Türkei zur Rücknahme illegal eingereister Migranten. Jüngst schloss die EU ein Abkommen mit Tunesien, nachdem Deutschland 2022 schon ein Abkommen mit Indien geschlossen hatte. Der von der Bunderegierung zur Regelung von Migration beauftragte Joachim Stamp arbeitet an Abkommen mit sechs weiteren Staaten. Alle diese Abkommen haben gemeinsam, dass sie bis heute nicht wie gewünscht funktionieren.
Eigenes Recht zur Begrenzung von Migration auszuhebeln ist nicht nur heuchlerisch, sondern auch zum Scheitern verurteilt. Langfristig führt kein Weg daran vorbei, dass Europa die in der Nachkriegszeit selbst auferlegten moralischen Verpflichtungen an die veränderten Bedingungen anpasst. Asylrecht und Einwanderungspolitik müssten so gestaltet werden, dass die Einwanderung in den Sozialstaat drastisch fällt und die Einwanderung in die Beschäftigung den Ansprüchen der Wirtschaft genügt. Dazu müssen die Asylbewerberleistungen verringert, Leistungen für abgelehnte Bewerber beendet und diese abgeschoben werden. Für zugelassene Asylanten und Fachkräfte müssen die Arbeitsanreize verbessert werden, indem sowohl Lohnersatzleistungen als auch Lohnsteuern gesenkt werden.
Nach langem Zögern haben die politisch Verantwortlichen auf Ebene der Europäischen Union und der Nationalstaaten begonnen, Maßnahmen zu ergreifen, die in die beschriebene Richtung gehen. Anfang Oktober haben sich die Innenminister der EU-Staaten auf ein gemeinsames Asylverfahren an den EU-Außengrenzen geeinigt. Die Gesamtdauer des Asyl- und Rückführungsverfahrens an der Grenze soll nicht mehr als zwölf Wochen betragen. Allerdings soll das beschleunigte Verfahren nicht für unbegleitete Minderjährige und nur für sonstige Antragsteller gelten, die eine Staatsangehörigkeit besitzen, deren Anerkennungsquote unter 20 Prozent liegt. Anerkannte Asylbewerber sollen in der EU verteilt werden. EU-Länder, die niemand aufnehmen wollen, sollen Geld zahlen.
Vor dem Hintergrund des Erstarkens der in Teilen völkisch-nationalen AfD will auch die Bundesregierung mit den Bundesländern zusammenarbeiten, um die Immigration zu verringern. Die Asylverfahren sollen beschleunigt und die Rückführung abgelehnter Bewerber konsequenter durchgeführt werden. Auch wollen die Bundesländer Bezahlkarten statt Barzahlungen an Asylbewerber ausgeben. Damit soll es weniger attraktiv werden, nach Deutschland zu kommen, um mit den relativ großzügigen Asylbewerberleistungen Angehörige im Heimatland zu unterstützen. Jedoch sind diese Maßnahmen noch nicht endgültig beschlossen, geschweigen denn umgesetzt. Und ob sie die gewünschte Wirkung haben werden, bleibt abzuwarten.
Aber schon jetzt ist klar, dass sich Europa heute - wie schon das römische Reich vor 1.500 Jahren - sehr schwertut, die Zuwanderung in den Griff zu bekommen – auch wenn die Gründe dafür jetzt andere sind. Heute gilt leider wie auch zu Hannah Arendts Zeiten, dass die Menschenrechte ein Privileg für wenige und ein unerfüllbarer Anspruch für die meisten sind. Doch einigen Menschen in großer Not zu helfen, ist besser als niemandem zu helfen, weil jedem geholfen werden soll.
1 Dazu auch: https://www.freedomofmigration.com/wp-content/uploads/2012/02/Friedman-20061016.pdf.
3 OECD, International Migration Database.
4 OECD, International Migration Database.
5 Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/schutzsuchende-staatsangehoerigkeit-schutzstatus.html.
6 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Aktuelle Zahlen: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-august-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=5.
7 Statistisches Bundesamt: https://www-genesis.destatis.de/datenbank/beta/statistic/22221/table/22221-0036.
9 Mediendienst Integration: https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/abschiebungen.html
10 OECD, International Migration Database.
11 Informationsverbund Asyl & Migration: https://www.asyl.net/view/leistungssaetze-des-asylbewerberleistungsgesetzes-ab-112023.
12 Welt am Sonntag, 1. Oktober 2023, S.3.
13 Die Welt vom 13.10.2023.
14 https://www.iqb.hu-berlin.de/bt/BT2022/Bericht/
15 Bundesagentur für Arbeit, Migrationsmonitor, August 2023.
16 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.sgb2.info/DE/Service/Meldungen/bundeshaushalt-2023.html.
17 Bundesministerium der Finanzen: https://www.bundeshaushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundeshaushalt-digital.html.
19 Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktintegration von Drittstaatsangehörigen aus nichteuropäischen Kriegs- und Krisenländern. Arbeitsmarkt kompakt, Juli 2023.
20 Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB-Kurzbericht 13/2023 (27.7.2023).
21 OECD, International Migration Database und Statistisches Bundesamt.
22 Statistisches Bundesamt.
23 Rudolph Tinaye Matete, Migration and a „Marshall Plan with Africa“. Flossbach von Storch Research Institute 16/7/2019 (https://www.flossbachvonstorch-researchinstitute.com/fileadmin/user_upload/RI/Studien/files/study-190715-migration-and-a-marshall-plan-with-africa.pdf).
24 World Bank, Migration & Remittances Database.
25 Siehe zum Beispiel Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 10.10.2023 („Zieht Deutschlands Sozialstaat Migranten an?“).
26 Boris Palmer, Die aktuelle Flüchtlingspolitik aus kommunaler Sicht. In: Alexander Marguier und Volker Resing (Hg.), Der Selbstbetrug. Herder 2023.
27 Thomas Mayer, Das Dilemma der Asylpolitik. In: Alexander Marguier und Volker Resing (Hg.), Der Selbstbetrug. Herder 2023. Und Hannah Arendt, The Origins of Totalitarianism. Penguin Modern Classics 2017, S. 352.
28 a.a.O., S. 377.
29 Edward Gibbon, The History of the Fall and Decline of the Roman Empire (Abridged Edition), Penguin Books 2005, S. 436.
30 a.a.O., S. 427.
31 a.a.O., S. 438.
32 a.a.O., S. 441.
33 Siehe UNHCR (https://www.unhcr.org/dach/de/ueber-uns/unser-mandat/die-genfer-fluechtlingskonvention) und Welt vom 28.07.2021 (https://www.welt.de/debatte/plus232776561/70-Jahre-Fluechtlingskonvention-Migrationspolitik-bis-heute-Wettbewerb-der-Abschreckung.html).
34 Bundesgesetzblatt vom 17. Juli 1969 (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl269s1293.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl269s1293.pdf%27%5D__1697103051978).
35 https://www.bmz.de/de/service/lexikon/europaeische-menschenrechtskonvention-60150.
36 https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/Court_in_brief_ENG.
40 Welt vom 6.10.2023 (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus247784548/Migration-Die-hohen-Huerden-fuer-eine-Absenkung-der-Sozialleistungen-fuer-Asylbewerber.html).
Rechtliche Hinweise
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen und zum Ausdruck gebrachten Meinungen geben die Einschätzungen des Verfassers zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern. Angaben zu in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Ansicht und die Zukunftserwartung des Verfassers wider. Die Meinungen und Erwartungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen Dokumenten der Flossbach von Storch SE dargestellt werden. Die Beiträge werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. (Mit diesem Dokument wird kein Angebot zum Verkauf, Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder sonstigen Titeln unterbreitet). Die enthaltenen Informationen und Einschätzungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen ist ausgeschlossen. Die historische Entwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung. Sämtliche Urheberrechte und sonstige Rechte, Titel und Ansprüche (einschließlich Copyrights, Marken, Patente und anderer Rechte an geistigem Eigentum sowie sonstiger Rechte) an, für und aus allen Informationen dieser Veröffentlichung unterliegen uneingeschränkt den jeweils gültigen Bestimmungen und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Sie erlangen keine Rechte an dem Inhalt. Das Copyright für veröffentlichte, von der Flossbach von Storch SE selbst erstellte Inhalte bleibt allein bei der Flossbach von Storch SE. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Inhalte, ganz oder in Teilen, ist ohne schriftliche Zustimmung der Flossbach von Storch SE nicht gestattet.
Nachdrucke dieser Veröffentlichung sowie öffentliches Zugänglichmachen – insbesondere durch Aufnahme in fremde Internetauftritte – und Vervielfältigungen auf Datenträger aller Art bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Flossbach von Storch SE.
© 2024 Flossbach von Storch. Alle Rechte vorbehalten.