08.05.2015 - Studien

Gewerkschaften, Verbände und Parteien – Handeln auf Kosten Dritter?

von Norbert F. Tofall


Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht sind so zu gestalten, daß das Handeln auf Kosten Dritter vermieden oder zumindest minimiert wird.

Eine mögliche Lösung könnte in einer Schwächung des kollektiven Arbeitsrechts liegen, zu dem auch das Streikrecht gehört, und im Gegenzug in einer Stärkung des individuellen Arbeitsrechts.

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