09.02.2018 - Kommentare

Europäische Einlagensicherung oder Risikotransfer?

von Norbert F. Tofall


Durch eine Zwangsvereinigung der nationalen Einlagensicherungssysteme sinken sowohl die Anreize, den Anteil der eigenen notleidenden Kredite zu verringern, als auch die Anreize durch solidere Geschäftsmodelle den Anteil der notleidenden Kredite von vornherein möglichst gering zu halten.

Nach offiziellen Angaben soll der Anteil der notleidenden Kredite in der EU  weiter sinken.1 Falls das wirklich der Fall sein sollte, stellt sich die Frage, weshalb der politische Druck zur Er­richtung einer gemeinsamen Europäischen Ein­lagensicherung, welche die nationalen Einlagen­sicherungssysteme für Banken ablösen soll, ständig erhöht wird. Wird den eigenen Zahlen und Banken-Stresstests nicht getraut? Oder worum geht es eigentlich?

Das geplante European Deposit Insurance Scheme (EDIS) soll die dritte Säule der soge­nannten Bankenunion in der Eurozone bilden. Die erste Säule bildet die bei der EZB angesie­delte Bankenaufsicht, die zweite Säule der ein­heitliche Bankenabwicklungsmechanismus.

Bereits die erste Säule der sogenannten Ban­kenunion krankt an der Zusammenlegung der Bankenaufsicht und der Geldpolitik in den Hän­den der EZB. Wurde die Geldpolitik der EZB schon durch Mario Draghis „Whatever it takes“ zum Instrument der monetären Staatsfinanzie­rung, so führte die Bankenaufsicht in den Hän­den der EZB zur weiteren enormen Verstärkung von Strukturerhaltungsinteressen. Eine EZB, die durch Null- und Niedrigzinspolitik und andere unkonventionelle Maßnahmen der Geldpolitik unter anderem den überschuldeten italieni­schen Staat über Wasser hält, wird wohl kaum zulassen, daß der italienische Staat durch ver­mehrte Bankenkonkurse unter Wasser gedrückt wird.

Darüber hinaus sind 2017 italienische Banken wie Monte dei Paschi, Banca Populare di Vicenza und Veneto Banca durch italienische Steuergelder gerettet worden, was nur schwer mit der zweiten Säule der angeblichen Banken­union, dem einheitlichen Abwicklungsmecha­nismus, vereinbar war.2

Und damit sind wir beim eigentlichen Problem. Denn es geht bei der gesamten europäischen Bankenunion mitnichten um eine Stabilisierung des Bankensystems der Eurozone, sondern um Besitzstands- und Strukturerhaltungsinteressen und um Verhinderung von schöpferischer Zer­störung. Und wie bei den sogenannten Euroret­tungsmaßnahmen wie der Griechenlandhilfe und dem ESM geht es um die Frage: Wer zahlt für diese massiven Problemverschleppungen? Wie der ständige Bruch der No-Bailout-Klausel seit Frühjahr 2010 gezeigt hat, sollen immer die anderen zahlen.

Laut Europäischer Bankenaufsichtsbehörde und der EZB sollen Ende 2016 die Anteile notleiden­der Kredite – Non-Performing-Loans (NPL) – in Italien 15,3 Prozent, in Portugal 19,5 Prozent, in Zypern 44,8 Prozent und in Griechenland 45,9 Prozent betragen haben, in Deutschland jedoch nur 2,5 Prozent. Das heißt ökonomisch, daß die Einlagensicherungssysteme in Italien, Portugal, Zypern und Griechenland aufsteigend größer ausgestattet sein müßten, um glaubwürdig die Garantie der Einlagen der dortigen Banken ge­währleisten zu können. Eine Zwangsvereinigung der Einlagensicherungssysteme der Eurozone ist für diese Länder deshalb mit großen Vorteilen verbunden. Man will sich auf Kosten der stabile­ren Euroländer absichern und zwar auf Kosten der Sparer der stabileren Länder.

Damit sinken jedoch ceteris paribus gleichzeitig sowohl die Anreize, den Anteil der eigenen notleidenden Kredite zu verringern, als auch die Anreize durch solidere Geschäftsmodelle den Anteil der notleidenden Kredite von vornherein möglichst gering zu halten.

Diese systematischen Fehlanreize einer Europäi­schen Einlagensicherung könnten sogar dazu führen, daß die länderübergreifende Anste­ckungsgefahr von Bankenkrisen gesteigert wird.   Den Zusammenbruch des griechischen Banken­systems können die Sparer und Banken der anderen Euroländer vermutlich wegstecken, ohne selbst existentielle Probleme zu bekom­men. Aber wie wäre das bei Italien? Selbst ein üppig ausgestatteter Europäischer Einlagensi­cherungsfonds dürfte bei einem Zusammen­bruch des italienischen Bankensystems an seine Grenzen kommen. Da es dann aber keine natio­nalen Einlagensicherungssysteme mehr gibt, diese sollen ja zur Europäischen Einlagensiche­rung zwangsvereinigt werden, stellt sich die Frage, womit dann die Einlagen der Banken außerhalb Italiens gerettet werden. Die Anste­ckungsgeschwindigkeit und die systemischen Risiken könnten deshalb bei einer Zentralisie­rung der Einlagensicherung, also bei einer Zwangsvereinigung der nationalen Einlagensi­cherungssysteme, erheblich steigen, obwohl das Gegenteil beabsichtig ist. Das gesamte Banken­system der Eurozone wird durch eine Europäi­sche Einlagensicherung deshalb nicht stabiler, sondern erheblich fragiler werden.

Im Ergebnis steigt damit die Gefahr, daß durch eine Europäische Einlagensicherung die Einlagen der europäischen Banken nicht gesichert, son­dern gänzlich vernichtet werden.


1 Siehe Monatsbericht des BMF vom Dezember 2017, online abrufbar unter: www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2018/01/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-6-europaeische-wirtschafts-und-finanzpolitik.html

2 Siehe auch Agnieszka Gehringer: Trügerische Sicherheit bei den italienischen Banken, Makroanalyse des Flossbach von Storch Research Institute vom 15. Januar 2018 sowie Agnieszka Gehringer: Monte dei Paschi is only the tip of the iceberg, Makroanalyse des Flossbach von Storch Research Institute vom 12. Juni 2017; online abrufbar unter: www.fvs-ri.com

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