19.06.2015 - Studien
Das Bundesverfassungsgericht kommt in seiner Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union vom März 2014 zu diametral entgegengesetzten Beurteilungen wie der EuGH in seinem Urteil C-62/14 vom 16. Juni 2015.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes sprechen gewichtige Gründe dafür, daß das OMT-Programm der EZB über das Mandat der EZB hinausgeht und gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt. Nach Auffassung des EuGH ist das im September 2012 angekündigte OMT-Programm hingegen mit dem Unionsrecht vereinbar.
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