19.06.2015 - Studien

Das EuGH-Urteil zum OMT-Programm der EZB

von Norbert F. Tofall


Das Bundesverfassungsgericht kommt in seiner Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union vom März 2014 zu diametral entgegengesetzten Beurteilungen wie der EuGH in seinem Urteil C-62/14 vom 16. Juni 2015.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes sprechen gewichtige Gründe dafür, daß das OMT-Programm der EZB über das Mandat der EZB hinausgeht und gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt. Nach Auffassung des EuGH ist das im September 2012 angekündigte OMT-Programm hingegen mit dem Unionsrecht vereinbar.

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